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Praxisfremde Vorgaben: Entsorgung kompliziert gemacht

Interview mit dem Betriebsleiter eines mittelständischen Unternehmens in der Entsorgung mit rund einem Dutzend Fahrzeuge und zwei Dutzend Mitarbeitern. 

Wir Bürger: Sie arbeiten als Betriebsleiter in einem Entsorgungsfachbetrieb – wie hat sich Ihre Arbeit in den letzten Jahren verändert?

Andreas Schmidt*: Ich bin vor rund 25 Jahren aus dem Qualitätsmanagement in das Unternehmen gekommen und habe seitdem eine Entwicklung miterlebt, die zusätzlich zum eigentlichen Tagesgeschäft mehr und mehr Zeit kostet und Kapazitäten bindet. Das liegt sicherlich auch daran, dass bei uns in der Entsorgungsbranche alle möglichen Gesetze und Verordnungen aufeinandertreffen.

Wir Bürger (statt Frage): Welche Bereiche sind das?

Andreas Schmidt: Zunächst ist das über unseren Fuhrpark das Transportwesen. Hier gibt es immer mehr und immer schärfere Vorgaben; nur als ein Beispiel wäre die Tachografenüberwachung mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten für die Fahrer zu nennen. Es ist völlig in Ordnung, dass auf den Straßen nur erholte Fahrer unterwegs sein sollen. Aber es kann passieren, dass eine Ruhezeit von 45 Minuten vorgeschrieben ist und der Fahrer schon nach 44 Minuten losfährt, weil er sich fit genug fühlt – dies kann schon potentiellen Ärger bedeuten. Der Fahrer sollte dann einen Ausdruck machen und eine Begründung formulieren. Sonst muss das Unternehmen den Fahrer auf den Verstoß aufmerksam machen und den gesamten Vorgang natürlich dokumentieren und archivieren. Und das alles wegen einer Minute! 

Frage: Gibt es weitere Beispiele?

Andreas Schmidt: Im Bereich Gefahrgut kann man davon ausgehen, dass die ADR, also die „Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road“, auf Deutsch das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, alle zwei Jahre überarbeitet wird. Und jedes Mal muss man komplett die ganzen Neuerungen durcharbeiten. Oft ist es dann irgendein Kleinkram wie zum Beispiel, dass ein Etikett nun ein anderes Format haben muss oder ein Strich anders gesetzt wird. Natürlich ist ein Verstoß bußgeldbewehrt. Man verbraucht viel Arbeitszeit damit, sich durch die immer wieder neu anfallenden Änderungen durchzuwühlen und die Mitarbeiter zu schulen. 

Frage: Wie ist es mit Dokumentationspflichten?

Andreas Schmidt: Auch hier wird man als mittelständisches Unternehmen gut auf Trab gehalten. Von den Behörden bekommen wir reichlich Vorgaben, wir führen etliche Statistiken rund um den Fuhrpark, für die wir intern Daten erheben müssen. Der Witz ist: Wir wissen oft gar nicht, wozu überhaupt diese Daten erhoben werden. Vielleicht für irgendwelche Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Straßen und Verkehr, was durchaus auch mal sinnvoll sein kann, aber wir wissen es nicht. 

Auch für die Abfälle gibt es gefühlt eintausend Dateien, Statistiken und Nachweise, zum Teil doppelt und dreifach. Als Beispiel die Abholung von 100 Kilogramm von irgendeinem Abfall. Der Stoff und das Gewicht sind auf dem Übergabeschein der Abholstelle vermerkt. Die Angaben vom Übernahmeschein werden auf einen Begleitschein übertragen. Diese Daten werden dann elektronisch an die Behörde weitergemeldet. Dann gibt es noch Jahresmeldungen an andere Behörden, die auf denselben Daten beruhen. Das heißt: Die gleichen Daten werden mehrfach dokumentiert und an Behörden oder andere Stellen übermittelt. Wenn es dann vorkommt, dass beim Abtippen ein Übertragungsfehler passiert und eine Differenz zum bereits übertragenen Wert entsteht, muss man den Fehler ausfindig machen und korrigieren. Doppelte Arbeit entsteht auch dadurch, dass unterschiedliche Behörden unterschiedliche Formate verlangen. Ich muss allerdings sagen, dass zumindest die Zusammenarbeit mit der SAA hier in Baden-Württemberg sehr gut klappt. In anderen Bundesländern kann es dagegen sehr schwierig werden. 

Frage: Was erschwert Ihre Arbeit zusätzlich noch?

Andreas Schmidt: Das fängt an bei der Unterteilung in Gefahrstoff, Gefahrgut und die AVV: Ein Gefahrstoff bezeichnet einen Stoff, der sich im Lager befindet. Gefahrgut ist etwas, das befördert wird, meist auf der Straße. Und dann gibt es noch die Deklaration als gefährlichen Abfall anhand der Abfallverzeichnisverordnung AVV – das ist eine Art von Abfallarten-Katalog. Je nach Situation kann ein Stoff also in drei verschiedene Schubladen einsortiert werden. Als Beispiel kann ein Lösemittel als Gefahrstoff in einem Lager eingestuft sein, ist aber kein Gefahrgut. Ob es gefährlicher Abfall ist, dafür gibt es dann eine dritte rechtliche Vorgabe. Und schließlich ist das alles noch in EU-Recht oder internationales Recht eingebunden, was die Sache nicht einfacher macht.

In unserem Betrieb haben wir nur Transporte über die Straße. Wenn jetzt noch Stoffe mit dem Flugzeug oder dem Schiff transportiert werden müssten – was bei uns Gott sei Dank nicht der Fall ist – dann wird das noch zu einer Wissenschaft für sich. Jede Fluggesellschaft macht dann noch eigene Vorgaben.

Was auch noch wichtig ist: Grundsätzlich ist der AVV-Schlüssel maßgebend für die Entsorgung. Aber bei der Umsetzung gilt es noch das Gefahrenpotential zu beachten. Der Abfallschlüssel AVV 11 01 11 zu „wässriger Spülflüssigkeit“ heißt nicht automatisch, dass ein giftiger Stoff enthalten ist, die Spülflüssigkeit könnte tatsächlich harmlos sein. Die Flüssigkeit kann aber auch mit Schwermetallen belastet sein. Kurz und gut: der AVV-Schlüssel allein ist wenig aussagekräftig und letzten Endes kommt es wieder auf den eigentlichen Inhalt an.

Ein Lösemittel aus einem chemischen Betrieb ist etwas anderes als wenn das Lösemittel aus einem Metallbaubetrieb kommt. Und richtig kompliziert wird es dann, wenn ein chemisch identisches Lösemittel unterschiedlichen Abfallschlüsseln zugeordnet ist. Allerdings ist der Abfallschlüssel für alle genehmigungsrechtlichen Dinge entscheidend.

Frage: Wie ließe sich denn dieses Problem aus Ihrer Sicht lösen?

Andreas Schmidt: Früher waren die Abfallbezeichnungen weniger herkunftsbezogen und mehr auf den stofflichen Inhalt bezogen. Aus meiner Sicht wäre es hilfreich, wenn wir dorthin zurückkehren könnten.

Frage: Wie läuft denn die Zusammenarbeit mit den Behörden?

Andreas Schmidt: Eigentlich ganz gut, wir versuchen möglichst konstruktiv zusammenzuarbeiten. Früher allerdings konnten wir früher über einen längeren Zeitraum mit einem Ansprechpartner zusammenarbeiten, das hat vieles erleichtert. Jetzt bleiben die zuständigen Behördenvertreter meist nur ein oder höchstens zwei Jahre, dann wechseln sie schon wieder. Oft sind es noch junge Behördenmitarbeiter ohne viel Berufserfahrung. Sie sind natürlich noch unsicher, was geht und was nicht geht. Und bis sie etwas mehr Erfahrung haben, gehen sie schon wieder und die nächste zuständige Person mit nur wenig Erfahrung kommt. Das macht die Sache jetzt nicht einfacher. 

Frage: Wie ist es mit internen Herausforderungen?

Andreas Schmidt: Zum einen gibt es inzwischen zig verschiedene Managementsysteme. Als ich angefangen habe, gab es das Qualitätsmanagementsystem mit seinen 22 Kapiteln, das war’s. Inzwischen ist noch ein Umweltmanagementsystem hinzugekommen, ein Störfallmanagementsystem, ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem und so weiter. In diesen Managementsystemen dürften ungefähr 90 Prozent der Inhalte gleich oder ähnlich sein, aber weil es zwischen den Systemen doch Unterschiede gibt, muss man für jedes System ein extra Handbuch schreiben und aktuell halten. 

Ein weiterer Punkt sind die Mitarbeiterschulungen. Für jeden Bereich sind extra Schulungen notwendig – insgesamt ist es ein Wahnsinnswust, der für die Mitarbeiter zu beachten ist.

Frage: Wie belastend ist das für kleine und mittelständische Unternehmen?

Andreas Schmidt: Im Gegensatz zu großen Konzernen, die für jeden Bereich eine eigene Abteilung führen können, bleibt das in kleineren Unternehmen wie dem unseren an irgendjemand hängen, der das zusätzlich zum Tagesgeschäft noch mit erledigen muss. Natürlich leiden dann die anderen Aufgaben darunter. Das ist einfach ein Ärgernis mit dem Berichtswesen, den Dokumentationspflichten, Schulungspflichten zu gesetzlichen Änderungen und so weiter. Irgendwo stellt man sich die Frage, ob denn alle gesetzlichen Änderungen wirklich immer sinnvoll sind. Eine Verschärfung in einem Bereich bedeutet nicht immer eine Verbesserung für die Mitarbeiter und die Umwelt. 

Frage: Hätten Sie ein konkretes Beispiel dafür?

Andreas Schmidt: Ein Beispiel ist bei der Abfallbehandlung das Thema Abluft. Hier gibt es schon lange die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“, kurz TA Luft. Diese ist 2021 durch eine EU-Vorgabe extrem verschärft worden. Bei uns werden Schadstoffe nicht kontinuierlich, sondern stoßweise ausgetragen. Bisher war es möglich über einen größeren Zeitraum den Ausstoß zu messen und zu mitteln. Jetzt ist jeder Peak nach oben zu vermeiden. Es ist zusätzliche Technik notwendig, die neben Geld auch Ressourcen braucht und auch bei der Produktion und im Einsatz CO2 produziert. Der Vorteil für die Umwelt relativiert sich dabei stark.

Frage: Welche Herausforderungen sehen Sie für die Zukunft?

Andreas Schmidt: Wir sehen ständig weitere Verschärfungen bei Schadstoffwerten. Während man bei Schadstoffen früher generell im Mikrogrammbereich gearbeitet hat, sind wir inzwischen auf der Nanogrammebene angekommen. Gerade im Hinblick auf die Ewigkeitschemikalien PFAS ist noch gar nicht absehbar, was hier noch alles auf uns zukommt. Eigentlich sind es Stoffe mit guten Materialeigenschaften, die Produkte wasser- und schmutzabweisend, säureresistent oder hitzebeständig machen und damit auch für Verbraucher sehr viel Nutzen bringen. Da sind zum Beispiel die Multifunktionsjacken, die durch PFAS wind- und wasserabweisend gemacht wurden. 

Nun sind die PFAS unter dem Stichwort „Ewigkeitschemikalien“ in Verruf geraten. Dass man die Umwelt vor den negativen Folgen der Chemikalien schützen will, ist klar. Aber wenn wir dann anfangen, über PFAS im Nanogrammbereich in Kläranlagen oder beim Behandler zu sprechen, dann wird es massive Probleme geben. Da wäre es fast am besten, die Stoffe komplett zu verbieten und Schluss ist. Dann weiß jeder, woran er ist. Allerdings wird das auch zu Nachteilen bei vielen Produkteigenschaften führen. 

Frage: Gibt es etwas, was zum Schluss noch zu sagen wäre?

Andreas Schmidt: Ich verstehe ja völlig den grünen Zeitgeist mit dem Wunsch, am liebsten ganz ohne Chemikalien auszukommen. Aber das funktioniert nicht. Wir schaffen nicht einmal, unsere eigenen Abfallstoffe vollständig ordentlich zu entsorgen. Die Folge ist, dass Plastikabfälle in Seecontainern irgendwohin verschifft werden, wo sie – auch durch Kinderarbeit! – sortiert und zum Teil recycelt werden, der Rest wird einfach unter freiem Himmel verbrannt oder ins Meer geworfen. Das ist aberwitzig, was hier passiert.

Und das alles nur, weil wir hier in Deutschland keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten mehr haben. Und warum ist das so? Weil Genehmigungsverfahren völlig aus dem Ruder laufen. Niemand will heute mehr eine Verbrennungsanlage aufbauen! Das Genehmigungsverfahren wäre viel zu komplex und langwierig, das tut sich doch keiner mehr an! Und weil wir hier zu bürokratisch und penibel sind, hat sich das Problem eigentlich nur verlagert. Die Umwelt werden wir auf diese Weise jedenfalls nicht retten. Hier würde ich mir eine fachlich vernünftigere Politik wünschen. 

Vielen Dank für das Interview!

* Hinweis: Das Interview wurde privat geführt, ohne Absprache mit der Geschäftsleitung, daher haben wir für den Interviewpartner das Pseudonym Andreas Schmidt verwendet.

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